Gausatzung

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen Bodensee- Heimat- und Trachtenverband e.V. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
  2. Der Rechtssitz des Verbandes ist Ravensburg.
  3. Der Bodensee- Heimat- und Trachtenverband (Bodenseegau) ist Mitglied des Landesverbandes der Heimat- und Trachtenverbände und der Trachtenjugend Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart.

    § 2 Zweck und Aufgabe

  1. Zweck und Aufgabe des Bodenseegaus ist die Zusammenfassung aller im Bereich des Bodenseegebiets, sowie aus den angrenzenden Gebieten vorhandenen Heimat- und Trachtenvereinen. Ziel ist es, ihre Interessen wirksam und einheitlich nach außen zu vertreten und die Vereine in ihrer heimat- und volkstumsfördernden Tätigkeit zu unterstützen. Der Bodenseegau übt damit eine kulturelle und gemeinnützige Tätigkeit aus.
  2. Der Bodenseegau ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Bodenseegaus dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Bodenseegaus.
  3. Ziel ist es, einmal im Jahr ein Trachtentreffen oder einen Heimatabend zu veranstalten. Der Bodenseegau verhält sich parteipolitisch und konfessionell neutral.

 

§ 3 Geschäftsjahr, Geschäftsordnung

  1. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
  2. Der Bodenseegau kann sich eine Geschäftsordnung geben. Sie regelt den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs.

 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Bodenseegaus kann jeder Heimat- und Trachtenverein werden, der sich im Sinne dieser Satzung einsetzt.
  2. Über die Aufnahme eines Vereins entscheidet die ordentliche Hauptversammlung. Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem Termin der Delegiertenversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich vorliegen.
  3. Bei der Antragstellung hat sich der Verein der Delegiertenversammlung in seiner Heimattracht vorzustellen.
  4. Einzelpersonen können nicht aufgenommen werden.
  5. Die Aufnahme erfolgt in der darauf folgenden Hauptversammlung.
  6. Aufnahmegesuche sind auf der Tagesordnung zur Hauptversammlung namentlich anzukündigen.
  7. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Geschäftsjahr, in dem die Aufnahme stattgefunden hat. Mit der Aufnahme anerkennt der aufgenommene Verein die Satzung des Bodenseegaus.
  8. Neu gegründete Vereine müssen mindestens ein Jahr bestehen, um den Aufnahmeantrag stellen zu können und eine rechtsgültige Satzung vorweisen.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitgliedsvereine

  1. Alle Vereine des Bodenseegaus haben gleiches Mitsprache- und Stimmrecht in allen Angelegenheiten, die den Bodenseegau, seine Organisation, seine Ziele und Aufgaben betreffen.
  2. Jeder Verein ist verpflichtet, sich an die Satzung und Geschäftsordnung des Bodenseegaus zu halten und durch seine Vertreter an den Sitzungen der Delegierten- und Hauptversammlung teilzunehmen.
  3. Er verpflichtet sich, die von der Hauptversammlung festgesetzten finanziellen Beiträge jeweils zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres zu entrichten.
  4. Jeder Verein hat Anspruch auf Hilfe und Unterstützung durch den Bodenseegau.
  5. Das Eigenleben und die Selbständigkeit eines jeden Vereins werden seitens des Bodenseegaus voll gewährleistet.
  6. Jeder Verein verpflichtet sich, an den Veranstaltungen des Bodenseegaus teilzunehmen.
  7. Grundlage für alle Trachtenträger bei öffentlichen Auftritten ist die jeweils gültige Trachtenrichtlinie des Landesverbandes.

 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft eines Vereins endet durch Austritt oder durch Ausschluss.
  2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den 1. Vorsitzenden. Er wird mit Ende des jeweiligen Geschäftsjahres wirksam.
  3. Ein Verein kann ausgeschlossen werden, sofern schwerwiegende Gründe vorliegen.
  4. Die Absicht, einen Mitgliedsverein auszuschließen, ist auf der Tagesordnung zur Hauptversammlung anzukündigen.
  5. Ausgetretene und ausgeschlossene Vereine verlieren mit ihrem Austritt bzw. Ausschluss alle Rechte nach § 5 an den Bodenseegau. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen oder am Eigentum des Bodenseegaus.

§ 7 Organe des Bodenseegaus

  1. Organe sind:
    • Vorstand
    • Ausschuss
    • Delegiertenversammlung
    • Hauptversammlung
  2. Die Tätigkeit in den Organen ist ehrenamtlich.

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, den Stellvertretern, dem Kassier und dem Schriftführer.
  2. Vorstand im Sinne des Gesetzes (§ 26 BGB) sind der 1. Vorsitzende und seine Stellvertreter. Sie sind einzelhandlungsberechtigt und vertreten den Bodenseegau gerichtlich und außergerichtlich.
  3. Die Vorstandsmitglieder werden durch die Hauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
  4. Der Vorstand bearbeitet alle Angelegenheiten des Bodenseegaus, die nicht der Hauptversammlung vorbehalten sind. Er ist an die Beschlüsse der Hauptversammlung und der Delegiertenversammlung gebunden.
  5. Der 1. Vorsitzende hat die Aufgabe, die Durchführung der Beschlüsse zu überwachen, den Vorstand zu Sitzungen einzuberufen, Sitzungen des Ausschusses, der Delegiertenversammlung sowie der Hauptversammlung anzusetzen und auszuschreiben, in ihnen den Vorsitz zu führen und die ordnungsgemäße Vermögensverwaltung, Rechnungsführung und Protokollführung zu beaufsichtigen.
  6. Die Stellvertreter vertreten den 1. Vorsitzenden in dessen Abwesenheit und unterstützen ihn in seinem Aufgabenbereich.
  7. Der Kassier tätigt die Geldgeschäfte des Bodenseegaus und führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben.
  8. Der Schriftführer fertigt die Protokolle über die Hauptversammlungen, sowie über die Sitzungen des Vorstandes, des Ausschusses und der Delegiertenversammlung an. Er führt den anfallenden Schriftverkehr.

§ 9 Ausschuss

  1. Die Hauptversammlung wählt den Ausschuss auf die Dauer von 2 Jahren.
  2. Er setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern, sowie den folgenden gewählten Funktionsträgern oder deren Vertreter zusammen:
    • Vorplattler
    • Tanzleiter
    • Beauftragter für historische Trachten
    • Beauftragter für Gebirgstrachten
    • Zuschussbearbeiter
    • Jugendvertreter
  3. Der Ausschuss wird vom 1. Vorsitzenden nach Bedarf zu Sitzungen einberufen. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
  4. Der Ausschuss plant die laufenden Aktivitäten des Bodenseegaus. 5. Für besondere Anlässe oder in Teilbereichen können Arbeitskreise gebildet werden.

§ 10 Delegiertenversammlung

  1. Alle Vereinsvorsitzenden oder deren Vertreter und der Ausschuss gehören der Delegiertenversammlung an.
  2. Die Delegiertenversammlung wird vom 1. Vorsitzenden nach Bedarf zu Sitzungen einberufen oder wenn ein Drittel der Mitgliedsvereine die Einberufung verlangt. Die Delegiertenversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Einladung hat zwei Wochen zuvor schriftlich, oder bei Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung per E-Mail, zu ergehen.

§ 11 Hauptversammlung

  1. Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Bodenseegaus. Sie ist durch den 1. Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr einzuberufen.
  2. Die Einladung zur Hauptversammlung hat mindestens zwei Wochen zuvor, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, schriftlich, oder bei Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung per E-Mail, zu erfolgen.
  3. Die Hauptversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten des Bodenseegaus. Sie hat folgende Befugnisse und Aufgaben:
    • Entgegennahme und Genehmigung sämtlicher Berichte der Vorstands- und Ausschussmitglieder Entlastung der Vorstands- und Ausschussmitglieder
    • Wahl der Vorstands- und Ausschussmitglieder
    • Festsetzung der finanziellen Beiträge an den Bodenseegau
    • Vergabe von Gaufesten (Näheres wird in der Geschäftsordnung geregelt.)
    • Allgemeine Beschlussfassungen
    • Satzungsänderungen
    • Beschluss oder Änderung einer Geschäftsordnung
    • Aufnahme und Ausschluss von Vereinen
    • Auflösung des Bodenseegaus
  4. Alle Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen einer Beurkundung, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
  5. Satzungsänderungen und Veränderungen in der Person der gesetzlichen Vertreter sind unverzüglich dem zuständigen Amtsgericht mitzuteilen.
  6. Der Antrag auf Entlastung der Vorstands- und Ausschussmitglieder muss von einer neutralen Person an die Hauptversammlung gestellt werden. Diese wird durch Zuruf aus der Versammlung heraus bestimmt.

§ 12 Außerordentliche Versammlung

  1. Der 1. Vorsitzende kann eine Außerordentliche Versammlung einberufen, wenn zwingende Gründe vorhanden sind.
  2. Auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitgliedsvereine und unter Angabe der Gründe muss eine Außerordentliche Versammlung einberufen werden.
  3. Für die Außerordentliche Versammlung gelten die Regeln der Hauptversammlung.

§ 13 Trachtenjugend

  1. Der Bodenseegau hat eine eigenständige, angeschlossene Trachtenjugend.
  2. Die Trachtenjugend ist im Sinne der Jugendpflege tätig.
  3. Alle Mitglieder der Mitgliedsvereine gehören bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der Trachtenjugend an.
  4. Die Trachtenjugend hat eine Jugendordnung und eine eigene Kasse. Diese ist Bestandteil der Bodenseegaukasse und wird von den Revisoren geprüft.
  5. Der Jugendvertreter vertritt die Interessen der Trachtenjugend. Er wird von der Jugend-Delegiertenversammlung gewählt.
  6. Der gewählte Jugendvertreter muss als Ausschussmitglied des Bodenseegaus durch die Hauptversammlung in seinem Amt bestätigt werden.

§ 14 Beschlussfähigkeit, Abstimmungen und Wahlen

  1. Beschlussfähigkeit
    1. Vorstand:
      Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
    2. Ausschuss:
      Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens 6 Ausschussmitglieder anwesend sind.
    3. Delegiertenversammlung:
      Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vertreter der Mitgliedsvereine anwesend ist.
    4. Hauptversammlung:
      Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Ausschussmitglieder und mindestens die Hälfte der Mitgliedsvereine mit jeweils mindestens einem Delegierten anwesend sind.
  2. Abstimmungen Abstimmungen können offen durch Handzeichen erfolgen. Bei Antrag eines Stimmberechtigten auf Durchführung einer geheimen Abstimmung muss über diesen Antrag abgestimmt werden. Bei einfacher Stimmenmehrheit für diesen Antrag muss eine geheime Abstimmung erfolgen.
    1. Vorstand: Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
    2. Ausschuss: Jedes Ausschussmitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
    3. Delegiertenversammlung:
      1. Stimmberechtigt sind die Ausschussmitglieder und der jeweilige 1. Vorsitzende der Mitgliedsvereine oder dessen Vertreter.
      2. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme.
      3. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
      4. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
    4. Hauptversammlung:
      1. Stimmberechtigt sind die Ausschussmitglieder und jeweils drei Vertreter der anwesenden Mitgliedsvereine.
      2. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme.
      3. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst
  3. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  4. Zu § 6 gilt: Für den Ausschluss eines Vereines ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
  5. Wahlen:
    1. Wahlen müssen grundsätzlich geheim durchgeführt werden. Nur wenn auf Befragen alle Stimmberechtigten zustimmen, können Wahlen offen durch Handzeichen durchgeführt werden.
    2. Zur Durchführung von Wahlen wird durch die Hauptversammlung ein Wahlausschuss eingesetzt. Er besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Wahlausschuss beendet seine Tätigkeit nach Abschluss aller Wahlhandlungen. Die Mitglieder des Wahlausschusses haben als Stimmberechtigte Wahlrecht. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind wählbar. Wird ein Mitglied des Wahlausschusses gewählt, so ist es bei dieser Auszählung ausgeschlossen.

§ 15 Revisoren

Durch die Hauptversammlung werden zwei Revisoren für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Diese haben einmal im Geschäftsjahr die Kassenführung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. In der Hauptversammlung berichten sie über den Zustand der Kassen, der Kassenführung und der Kassenbücher.

§ 16 Ehrungen

  1. Jede natürliche Person, die sich durch besondere Leistungen und Verdienste für den Bodenseegau hervorgetan hat, kann zum Ehrenmitglied ernannt werden.
  2. Art und Weise sowie Umfang der Ehrungen werden in der Geschäftsordnung festgelegt.

§ 17 Satzungsänderung

  1. Anträge auf Änderung der Satzung können vom Vorstand, vom Ausschuss oder von mindestens fünf Mitgliedsvereinen gestellt werden. Die Anträge haben mindestens vier Wochen vor der Hauptversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich vorzuliegen.
  2. Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung.
  3. Anträge auf Änderung der Satzung sind auf der Tagesordnung der Hauptversammlung anzukündigen.
  4. Beschlossene Änderungen sind unverzüglich dem zuständigen Gericht mitzuteilen.

§ 18 Auflösung des Heimat- und Trachtenverbandes

  1. Die Auflösung des Bodenseegaus ist nur möglich, wenn sie auf der Tagesordnung der Hauptversammlung angekündigt wurde. Die Auflösung des Bodenseegaus bedarf einer Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, wobei mindestens Dreiviertel der Mitgliedsvereine mit jeweils 3 Stimmberechtigten anwesend sein müssen. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb einer Frist von vier Wochen eine zweite Hauptversammlung mit der gleichen Tagesordnung durchzuführen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden mit Dreiviertel-Mehrheit entscheiden kann.
  2. Im Falle einer Auflösung des Bodenseegaus oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an das Land Baden-Württemberg mit der Auflage, es treuhänderisch zu verwalten.
  3. Sollte innerhalb von 10 Jahren ein neuer Heimat- und Trachtenverband gegründet werden, der die gleichen Ziele auf gemeinnütziger Grundlage verfolgt wie der Vorgänger, so ist diesem das Vermögen auszuhändigen, falls er nach Ansicht des Treuhänders Lebensfähigkeit besitzt. Im anderen Falle soll das Vermögen nach abgelaufener Frist dem Land Baden-Württemberg für heimatpflegerische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

§ 19 Richtlinien

Unser Wahlspruch: »Treu dem guten alten Brauch!« Unser Leitspruch: »Sitt und Tracht der Alten wollen wir erhalten.«

§ 20 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Bodenseegaus.

§ 21 Inkrafttreten der Satzung

  1. Die vorstehende Satzung tritt in Kraft, nachdem sie von der Hauptversammlung beschlossen wurde und in das Vereinsregister eingetragen ist.
  2. Jedem Mitgliedsverein ist ein Exemplar dieser Satzung auszuhändigen. Diese Satzung tritt an Stelle der Satzung vom 29.09.2007.

 

Ravensburg, 06.April.2013

Willkommen

Ein herzliches Grüß Gott auf unserer Homepage

Der Bodensee – Heimat – und Trachtenverband mit Sitz in Ravensburg wurde  1921 gegründet und ist Mitglied des Landesverband DER HEIMAT- UND TRACHTENVERBÄNDE Baden-Württemberg e. V. 

Tradition und Fortschritt. Das lebt der Bodensegau Trachtenverband in seinem Tun und Handeln.

Tradition ist bewahrter Fortschritt, Fortschritt ist weitergeführte Tradition.

Carl Friedrich von Weizsäcker

Zweck und Aufgabe des Bodenseegaus ist die Zusammenfassung aller im Bereich des Bodenseegebiets, sowie aus den angrenzenden Gebieten vorhandenen Heimat- und Trachtenvereine. Ziel ist es, ihre Interessen wirksam und einheitlich nach außen zu vertreten und die Vereine in ihrer heimat- und volkstumsfördernden Tätigkeit zu unterstützen. Der Bodenseegau übt damit eine kulturelle und gemeinnützige Tätigkeit aus.

Eine umfangreiche Information rund um die Arbeit im Gauverband und den Vereinen soll diese Seite bieten. Der Gauverband unterstütz die Vereine z.B. mit einem Leitfaden für Gau- und Heimatfeste. Diese Leitfäden sollen es unseren Vereinen in Zukunft erleichtern Gauveranstaltungen durchzuführen. Die Aus- und Weiterbildung der Jugendleiter/inen in den Vereinen steht ganz oben auf unsrer Agenda. Die intensive Förderung der Jugend in den Vereinen ist unser oberstes Gebot.

Der 100ste ist schon fest im Blick

Von Momo Ganzer

FRIEDRICHSHAFEN –  Herzlichen Glückwunsch: Schon 90 Jahre hat der Volkstrachten- und Heimatverein Bodenseer Friedrichshafen e.V. 1923 auf dem Buckel. Das wird natürlich gefeiert. Am Samstag, 26. Oktober, wird das Vereinsjubiläum im Gemeindehaus in Friedrichshafen-Berg zelebriert. Auch der „Orgelilclub Jona“ und die Glockenspielgruppe Waldburg werden dort auftreten.

Am 11. November 1923 wurde der Verein in der Nähe von Isny im Allgäu gegründet. Bereits kurz nach seiner Entstehung teilte sich der Verein in den „Almenrausch“ und die „Grenzländler“. Lange hielten es die beiden Gruppen nicht ohne einander aus und so vereinigten sie sich vier Jahre später wieder. Der Volkstrachtenverein Bodenseer hatte im Lauf seiner Geschichte noch einmal die Auflösung zu beklagen, doch 1951 wurde er im Gasthof „Zum Frieden“ in Berg wieder gegründet und besteht seit dem durchgehend. Dann ging es aufwärts. Der Trachtenverein richtete sogar 1958 das „Wertungsplatteln für den Bodenseegau“ aus, sowie 1965 das Bodenseegautrachtfest und das Bodenseeringtreffen. Im gleichen Jahr wurde auch das erste Vereinsheim eingeweiht. Auf die erste große Fahrt ging es 1971, als die Bodenseer in Cenuillac Bètête in Frankreich auftraten. Drei Jahre später lockte ging es dann nach St. Dié. Seit 1984 sind die „Bodenseer e.V. 1923“ auf dem Häfler Weihnachtsmarkt anzutreffen, auf dem sie seit vier Jahren ihren eigenen Stand besitzen. Vor 25 Jahren wurde schließlich das neue Vereinsheim in der Untereschstraße eingeweiht.

Der Volkstrachten- und Heimatverein wuchs seit seiner Gründung vor 90 Jahren ziemlich. Mit gerade einmal zehn Gründungsmitgliedern begann die Vereinsgeschichte und mittlerweile zählt er stolze 135 Mitglieder, gibt der aktuelle Vorstand Eberhard Otto an.

Die Gruppe tritt auf Hochzeiten auf und wird schon mal von Tanzschulen gebucht, wo sie ihre Schuhplattler- und Volkstänze vorführt. Auch für die Jugend ist gesorgt: Der Nachwuchs erlernt die traditionellen Tänze. Leider sieht es beim Nachwuchs zahlentechnisch relativ mau aus. „Da könnt‘ mer mehr vertragen.“

Alle Interessierten können jeden Freitagabend ins Vereinsheim kommen und sind zur Jubiläumsfeier eingeladen.

Bodenseetrachten in der Mitte Europas!

Vom 17. bis 21. Juli nahmen und die Jugend des Bodensee-Heimat-und Trachtenverbandes sowie der Trachtenverein Waldburg an der „Europeade der Folklore 2013“ in der alten Residenzstadt Gotha teil. Die Europeade ist ein europäisches Trachtentreffen, an welchem in diesem Jahr über 200 Gruppen mit über 5000 Trachtenträgern aus 26 europäischen Ländern die Stadt Gotha für fünf Tage zum Schauplatz eines tollen Ereignisses machten. Die Trachtler aus Lindau, Wangen, Eglofs und Waldburg feierten gemeinsam mit den Gruppen aus ganz Europa dieses, von der Vielfalt der Trachten geprägte Fest und trugen mir ihren Tänzen, Plattlern und Goislschnalzern sowie der Teilnahme am Umzug zum Gelingen der Europeade bei.

Neben der Präsentation der Traditionen und Trachten aus dem Allgäu und vom Bodensee konnten die 47 Jugendlichen und Erwachsenen neue Kontakte zu Trachtenträgern aus ganz Europa knüpfen und die Stadt sowie die Region Gotha kennenlernen. Bei der Eröffnung der Europeade im Sportstadion von Gotha konnten die Gruppen das Brauchtum und die Traditionen der Bodenseeregion und des Allgäus mehreren tausend Zuschauern präsentieren. Tagsüber tanzten die Tänzer und Schuhplattler auf den verschiedenen Bühnen der Gothaer Innenstadt und wurden immer mit viel Applaus belohnt. Auch eine Führung auf der Wartburg, wo einst Martin Luther die Bibel übersetzte und dem Volk zugänglich machte, durfte natürlich bei dieser kulturellen Veranstaltung nicht fehlen. Höhepunkt waren der große Festumzug und der Europeadeball auf dem Hauptplatz, bei dem alle 5000 Teilnehmer aus ganz Europa ein fröhliches Tanzfest feierten. Auch den etwa 100 000 Gästen wurde durch dieses Fest die Tradition und Folklore nähergebracht. Die 50. Europeade der Folklore war ein sensationelles Ereignis, welches alle Teilnehmer so schnell nicht vergessen werden. Für die nächste Europeade in Polen und die übernächste in Schweden werden schon Pläne geschmiedet, um wieder an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen und die geknüpften Kontakte in ganz Europa zu pflegen.

Bodenseetrachten in der Mitte Europas!

Vom 17. bis 21. Juli nahmen und die Jugend des Bodensee-Heimat-und Trachtenverbandes sowie der Trachtenverein Waldburg an der „Europeade der Folklore 2013“ in der alten Residenzstadt Gotha teil. Die Europeade ist ein europäisches Trachtentreffen, an welchem in diesem Jahr über 200 Gruppen mit über 5000 Trachtenträgern aus 26 europäischen Ländern die Stadt Gotha für fünf Tage zum Schauplatz eines tollen Ereignisses machten. Die Trachtler aus Lindau, Wangen, Eglofs und Waldburg feierten gemeinsam mit den Gruppen aus ganz Europa dieses, von der Vielfalt der Trachten geprägte Fest und trugen mir ihren Tänzen, Plattlern und Goislschnalzern sowie der Teilnahme am Umzug zum Gelingen der Europeade bei.

Neben der Präsentation der Traditionen und Trachten aus dem Allgäu und vom Bodensee konnten die 47 Jugendlichen und Erwachsenen neue Kontakte zu Trachtenträgern aus ganz Europa knüpfen und die Stadt sowie die Region Gotha kennenlernen. Bei der Eröffnung der Europeade im Sportstadion von Gotha konnten die Gruppen das Brauchtum und die Traditionen der Bodenseeregion und des Allgäus mehreren tausend Zuschauern präsentieren. Tagsüber tanzten die Tänzer und Schuhplattler auf den verschiedenen Bühnen der Gothaer Innenstadt und wurden immer mit viel Applaus belohnt. Auch eine Führung auf der Wartburg, wo einst Martin Luther die Bibel übersetzte und dem Volk zugänglich machte, durfte natürlich bei dieser kulturellen Veranstaltung nicht fehlen. Höhepunkt waren der große Festumzug und der Europeadeball auf dem Hauptplatz, bei dem alle 5000 Teilnehmer aus ganz Europa ein fröhliches Tanzfest feierten. Auch den etwa 100 000 Gästen wurde durch dieses Fest die Tradition und Folklore nähergebracht. Die 50. Europeade der Folklore war ein sensationelles Ereignis, welches alle Teilnehmer so schnell nicht vergessen werden. Für die nächste Europeade in Polen und die übernächste in Schweden werden schon Pläne geschmiedet, um wieder an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen und die geknüpften Kontakte in ganz Europa zu pflegen.

D’Argentaler feiern 100. Geburtstag mit Bankett und Festumzug

50 Trachtler aus 22 Vereinen des Bodensee-Verbandes sind dabei
Insgesamt 250 Trachtler aus dem Bodensee-Gau waren dabei, als es nach dem Gottesdienst in St. Martin in einem feierlichen Zug zum Alten Friedhof ging. (Foto: Vera Stiller)

Von Vera Stiller

Wangen „Sitt und Tracht der Alten wollen wir erhalten“. Dieses Motto stand über dem Fest, das der Heimat- und Trachtenverein D’Argentaler am Wochenende anlässlich seines 100. Geburtstages gefeiert hat. Immer wieder war aus den Ansprachen und Grußadressen, aber auch aus dem, was vor allem an Vorführungen beim Gauheimatabend geboten wurde, herauszuhören und abzulesen: die Trachtler der Bodenseeregion verstehen sich als große Familie.

Oberbürgermeister Michael Lang nannte die Argentaler beim Festbankett einen „Werbeträger der Stadt“ und zählte auf, an welchen Aktivitäten sich die Vereinsmitglieder über das Jahr verteilt beteiligen. Dabei fanden die internen Heimatabende ebenso Erwähnung wie das Kinderfest, die Kulturnacht und die Sommerabendkonzerte.

„Mit der Ausrichtung von Gaujugendtagen und Gauversammlungen wirken sie auch über das Stadtgebiet hinaus“, sagte Michael Lang. Werner Halder, der Vorsitzende des Bodensee- Heimat- und Trachtenverbandes, erinnerte daran, „dass es uns ohne die Wangener gar nicht geben würde“. Seien sie es doch gewesen, die 1921 Mitbegründer des Gauverbandes gewesen seien.

Trachtenfest im Jahr der Landesgartenschau

Mit einer spontanen Idee wartete Gunter Dlabal vom Trachtenverband Baden-Württemberg auf. Er, der auch Vize-Präsident des Deutschen Trachtenverbandes ist, ermunterte Stadtverwaltung und Argentaler zur Austragung des Deutschen Trachtenfestes im Jahr der Landesgartenschau.

„Der Trachtenverein ist einer mit Zukunft, weil die Generationen hier zusammenwirken“, war sich Landtagsabgeordneter Paul Locherer sicher. Und fügte weitere Gedanken hinzu: „Heimat ist, was prägt, was die Menschen wieder zusammenbringt.“ Anschließend richtete er an die Anwesenden den Appell, stets an das „Für- und Miteinander“ zu denken.

Die Feierlichkeiten am Samstag wurden mit einem Dankgottesdienst in St. Martin eröffnet. Wobei Pater Edmund Kesenheimer vom Kloster Reute in seiner Begrüßung das aussprach, was alle Besucher wohl empfunden haben mögen: „Selbst der Himmel freut sich über dieses außergewöhnliche Fest und die Vielfalt der Trachten.“ In seiner Predigt, der das Evangelium vom Senfkorn vorausgegangen war, stellte der Priester die Parallele zu „100 Jahre Argentaler“ her und sagte: „Man kann nur staunen, was aus kleinen Anfängen werden kann.“

Salut zu Ehren der Verstorbenen

Nachdem der Gesang des Jubilate Chores aus Haslach und das Glockenspiel des Vereins verklungen sowie der Tanz der Gaujugend beklatscht worden war, ging es in einem feierlichen Zug zum Alten Friedhof. Hier schossen die Männer der Bürgergarde Gegenbach zu Ehren der verstorbenen Mitglieder Salut, Mitglieder des Bodensee- Heimat- und Trachtenverbandes legten am Ehrenmal einen Kranz nieder.

Von hier aus in der liebevoll geschmückten Alten Sporthalle angekommen, entfaltete sich der Gauheimatabend in seiner ganzen Pracht. Einzelne Trachtenvereine und Volkstänzer drehten sich zu Walzer-, Polka- oder Mazurka-Klängen, es wurden zünftige Plattler vorgeführt und die Schellen zum Klingen gebracht.

Natürlich durften auch die Goisler nicht fehlen. Den feierlichen Abschluss der Darbietungen bot der von den Lindauern präsentierte „Kronentanz“, der zweifellos zu den schönsten und auch schwierigsten Figurentänzen zählt.

Auf Halbhuber folgt Halder

Von Vera Stiller

WANGEN – Am Ende gab es rundum strahlende Gesichter. Weil die extra hierfür eingesetzte Findungskommission wochenlang verzweifelt nach einem Nachfolger für den aus dem Amt scheidenden Vorsitzenden des Bodensee Heimat- und Trachtenverbandes gesucht hatte und nicht erfolgreich geworden war, traten Mitglieder des Ausschusses die Flucht nach vorne an.

Allen voran Werner Halder aus Waldburg, der seit 21 Jahren im Gau tätig ist und 13 Jahre lang Stellvertreter von Helmut Halbhuber war. „Als Gebirgstrachtler ist man im Gegensatz zu den historischen Trachtenträgern im Land nicht gerne gesehen“, so lautet bisher sein Argument, sich nicht um den Vorsitz zu bemühen. Doch dann hat der 53-jährige technische Postbeamte seine Bedenken über Bord geworfen und bei der Hauptversammlung in Wangen verkündet: „Ich möchte nicht, dass es uns nicht mehr gibt!“

Ordentliches Äußeres angemahnt

In gleicher Weise sah es Ulrike Ganal aus Lindau. Die bisherige Vertreterin für die Allgäuer Trachten, die in ihrem Jahresbericht noch „ordentliches Äußeres“ bei öffentlichen Auftritten angemahnt hatte, wozu für sie auch das „dezente Schminken“ bei den jungen Mädchen gehörte, wird künftig die Position der stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes einnehmen. Zusammen mit Helene Straub aus Bad Saulgau, die ebenso wie Werner Halder und Ulrike Ganal von der Versammlung einstimmig gewählt wurde.

Noch einmal ließ Helmut Halbhuber die 17 Jahre seiner Vorstandschaft Revue passieren. Dabei erinnerte er an die großen Veränderungen und Weiterentwicklungen des Verbandes und nannte die neue Gaujugendsatzung, die überarbeitete Gausatzung mit Geschäftsordnung und die seit 2009 geltenden Trachtenleitlinien im Landesverband mit ihren Auswirkungen auf die eigene Arbeit als Beispiele.

In den zurückliegenden Jahren hatte man sich zudem von den Trachtenvereinen Ravensburg, Stetten am kalten Markt und Ehingen verabschieden müssen, dafür mit Herbertingen, Riedlingen, Rieslasingen-Worblingen und Wain neue Vereine willkommen heißen können. „Stand 2013 gibt es im Bodensee-Bereich 25 Vereine mit 2200 Mitgliedern“, sagte Halbhuber.

Obwohl er erst beim Gauheimatabend am 8. Juni, der ebenfalls im Vereinsheim der „Argentaler“ stattfinden wird, verabschiedet werden soll, lobte Stellvertreter Halder die Verdienste von Helmut Halbhuber vorab. „Es war die bisher längste Amtszeit seit Bestehen des Verbandes“, sagte Halder und berichtete, dass Halbhuber 68 Sitzungen geleitet und seine Arbeit immer mit Herzblut und vollem Einsatz gemeistert habe: „Nur durch solche Menschen können Vereine und Verbände Bestand haben.“

Grußwort des Landtagspräsidenten

Es war ein wahrlich farbenfroher Moment: Am 20. März 2013 erlebten wir im Landtag von Baden-Württemberg den wunderbaren, eindrucksvollen Auftritt der Tänzerinnen und Tänzer des Landesverbands der Heimat- und Trachtenverbände. Überwiegend sehr junge Menschen brachten ihre Freude am Volkstanz zum Ausdruck und folgten dem Sprichwort:

Wer die Tracht trägt pflegt die Kultur und leistet damit ein Bekenntnis zur Heimat.

In Ihrem Dachverband, aber vor allem auch in Ihren Mitgliedsverbänden und den darin zusammengeschlossenen Vereinen, pflegen und erhalten Sie Kernbestandteile eines wichtigen Erbes: Volkstracht, Volkstanz, Volksmusik, Volkslied, Mundart und Bräuche. Sie nehmen damit materiell eine öffentliche Aufgabe wahr. Denn der Artikel 3 c unserer Landesverfassung erhebt nicht nur die Förderung des kulturellen Lebens zum Staatsziel – zugleich betont er die Bedeutung der gesellschaftlichen Kulturträger. Sie stiften Identität und Sie sorgen für ein kollektives Lebenselixier.

Die Tracht ist für alle die sie tragen ein Symbol des Verbunden seins mit der heimatlichen Landschaft und ein äußeres Zeichen der Gemeinschaft. Tracht ist Kultur – denn nur wer weiß, wo er herkommt, weiß auch wohin er geht. Wir bewegen uns heute zielsicher im World Wide Web, sind praktisch auf der ganzen Welt zu Hause. Und doch: Gerade durch die globalisierte Welt wird vielen Menschen die Rückbesinnung auf traditionelle Werte und Heimat immer wichtiger.

Dafür, dass Sie all Ihre Anliegen immer wieder mit Herzblut und Engagement in die Öffentlichkeit tragen, danke ich Ihnen aus ganzem Herzen. Und ich freue mich schon auf viele weitere Begegnungen mit Mitgliedern Ihres Dachverbands.

Mit freundlichen Grüßen

Guido Wolf MdL
Landtagspräsident